Nach Dienstschluss, im Urlaub und bei Krankheit gilt: Diese Zeit gehört dem Privatleben und nicht der Firma.


Rund um die Uhr für die Firma erreichbar sein?

Sogar, wenn man krank ist? Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind für den Chef ganz selbst verständlich auch nach Dienstschluss oder im Krankheitsfall erreichbar und trauen sich nicht, „offline“ zu gehen. Da mit ist Missbrauch aber Tür und Tor geöffnet, der psychische Druck steigt. Die Folge ist Stress, danach treten physische und psychische Beschwerden auf. Wer von den MitarbeiterInnen verlangt, dass sie im Urlaub oder nach

Dienstschluss erreichbar sind, der führt die Gesetze ad absurdum. Diese Zeiten sind zur Regeneration da“, verweist AK Arbeitsrechtexperte Günter Köstelbauer auf das Urlaubs- und Arbeitsruhegesetz. Für Aufregung sorgte ein aktuelles OHG-Urteil, wonach in Ausnahmefällen ArbeitnehmerInnen während des Krankenstandes zu Auskunftszwecken kontaktiert werden dürfen. Der OGH hat freilich sehr strenge Grenzen gezogen: Es muss sich um „unbedingt erforderliche Informationen handeln, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde“, und das Ausmaß des Kontakts darf die Genesung nicht beeinträchtigen (etwa ein Telefonat). Krank ist krank Wer krank ist, ist krank und soll gesund werden. Das gilt“, kommentiert AK Präsident Rudi Kaske das OGH-Urteil. Und weiter: „Aus Sicht der AK ist dieses Urteil ein Erfolg für die ArbeitnehmerInnen. Denn es hält klipp und klar fest, dass, wer krank ist, in aller Regel natürlich nicht für den Chef erreichbar sein muss. Und es hält vor allem fest, dass die Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund ist. Eine AK-Krankenstands-Befragung hat ergeben, dass kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenbar auch wegen Banalitäten im Krankenstand behelligt werden. Fast die Hälfte der Befragten gab an, schon einmal von ihrem derzeitigen Arbeitgeber im Krankenstand kontaktiert worden zu sein.

 

 

AK-Bericht