Lieber Kollege Gral!
Im Jahr 2022 wurde für die Beschäftigten in der Eisenbahnbranche ein Gehaltsabkommen abgeschlossen, welches die KV- und Ist-Löhne
bis Februar 2024 um insgesamt mindestens 480 Euro anhebt.
Im ersten Jahr der Laufzeit ergab dies ein Plus zwischen
8,0 und 16 Prozent mit stufenweisem Anstieg der
Mindesterhöhung auf bis zu
20 Prozent!
Im Dezember 2023 beginnt nun der zweite Teil des Abschlusses zu wirken. Als Grundlage dient die
durchschnittliche
Inflation der letzten 12 Monate. Aufgrund dessen werden die KV- und IST-Gehälter um
mindestens 8,3
% angehoben. Auch die Zulagen und Nebengebühren werden um 8,3 % wertgesichert.
Da die anhaltend hohe Inflation weiterhin eine große Belastung darstellt, haben heute die
Sozialpartner die
Vereinbarung aus 2022 noch einmal verbessert. Ursprünglich sollten die unteren Einkommen mit
Februar
2024 mit einem Mindestbetrag von
190
Euro gestützt werden
. Diese Anhebung der Einstiegsgehälter geschieht nun bereits mit 1. Dezember
2023, um den Beschäftigten früher unter die Arme zu greifen.
Der Mindestbetrag von 190 Euro ergibt in diesen Lohngruppen eine Lohnerhöhung um beinahe
zehn Prozent. Damit
wurde eine Erhöhung von mindestens 480 Euro bereits in 12 Monaten statt in 14 Monaten umgesetzt.
Was du per 01.12.2023 bekommst:
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Die volle Inflationsabgeltung im Zeitraum 1.Dezember 2022 bis 30.11.2023 in
der Höhe von
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8,3 % und ebenfalls ab 01.12.2023 mindestens 190 €
Um den Überblick zu behalten haben wir einen Online-Rechner kreiert. Der Rechner kann dir einerseits die
aktuelle Gehaltserhöhung errechnen und andererseits dein Gesamtplus der letzten zwei Jahre darstellen: